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Streitwert für unverlangte E-Mail Werbung (SPAM) beim LG Potsdam 4000 Euro PDF Drucken
Geschrieben von RA Björn Gottschalkson   
Thursday, 17 August 2006
Im Rahmen eines Beschlusses über die Zuständigkeit hat das Landgericht Potsdam mit Beschluss vom 14.08.2006 (Az. 2 O 360/06) festgestellt, dass der Verfahrenswert in der Hauptsache bei 4000 Euro liegt. Zwischen den verschiedenen Landgerichtsbezirken sind extreme Unterschiede zwischen den Streitwerten auszumachen.

Das Landgericht Berlin hält z.B. im einstweiligen Verfügungsverfahren einen Streitwert von 5000 Euro und in der Hauptsache für 7.500 Euro für maßgeblich. Das Landgericht Lübeck (5 O 315/05) hielt im Verfügungsverfahren bei erstmaliger Werbung an einen geschäftlichen Account 4.000 Euro Streitwert für massgeblich.

Das Landgericht Potsdam setzte nun für ein einstweiliges Verfügungsverfahren 3.200 Euro Streitwert fest und teilte mit, dass in der Hauptsache 4.000 Euro Verfahrenswert maßgeblich wären.

Aufgrund dieser Werte wurde das Verfahren an das Amtsgericht Potsdam verwiesen. Das Amtsgericht Potsdam erlies sodann die gewünschte Verfügung und setzte den Streitwert für dieses Verfahren auf 3200 Euro fest.

 
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